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Blitzwarner für das iPhone

Veröffentlicht: 02-02-2009
 

Radalert, Trapster, POI-Warner und Konsorten:
Auf heißem Pflaster mit Radarwarnern.

(Artikel von www.AppDates.com)


Bitte lächeln? Die Nutzung von Radarwarnern könnte unangenehme Folgen haben .

 

iPhone Apps | Viele Navigationsgeräte bringen heutzutage eine Funktion mit, auf die manch ein Autofahrer nicht mehr verzichten möchte: Sie warnen vor Blitzanlagen der Polizei. Diese Funktion ist nun nicht länger einem Navi vorbehalten, denn inzwischen gibt es diverse Apps, die das iPhone um diese Funktionalität ergänzen. Gemessen an der GPS-Funktionalität ist dies absolut naheliegend. Und glaubt man den Benutzerrezensionen, funktionieren diese Apps sogar recht gut. Doch sind Apps mit Radarfallen-Warnungen auf dem iPhone überhaupt legal? Laut ADAC ist bei Navis schon Vorsicht geboten, wenn die Warnfunktion für Geschwindigkeitskontrollen im nur Gerät aktiviert ist.

 

Vorweg: Ich bin kein Anwalt und kann daher auch keinen rechtsverbindlichen Rat erteilen. Ich bin allerdings auf einen Artikel vom ADAC gestoßen, in dem wortwörtlich steht: ”Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind illegal”. Nun mag man sich berechtigterweise fragen, wie das denn sein kann, da ja sogar im Radio auf Blitzer hingewiesen wird. Der feine Unterschied scheint aber darin zu liegen, dass im Radio unabhängig vom Standort des Fahrers und räumlich sehr ungenau informiert wird.
 

Ob es nun eine direkt auf das iPhone zugeschnittene Rechtssprechung gibt, oder ob eine solche überhaupt vonnöten ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn man jedoch mit gesundem Menschenverstand die rechtlichen Umstände für Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion liest, wird man sehr schnell feststellen, dass es keinen Grund für Euphorie gibt: Wer glaubt, mit einem Radarwarn-App etwas Freiheit hinzugewonnen zu haben, riskiert offenbar sogar sein iPhone.

 

Je nachdem, ob nach Auffassung der Rechtssprechung Vorsatz oder Fahrlässigkeit beim Mitführen eines einsatzbereiten Radarwarners vorliegt, kann das zu verhängende Bußgeld wohl im Zweifel gemäß dem Ermessen der jeweils zuständigen Behörde erhoben werden, zudem soll ein Eintrag in das Verkehrszentralregister mit vollen 4 Punkten erfolgen.
 
Betriebsbereit sichergestellte Radarwarngeräte könnten bei Sicherstellung durch die Polizei vernichtet werden – ein Umstand, auf den übrigens zumindest Radalert seine Nutzer hinweist, nachdem sie das App heruntergeladen und zum ersten Mal gestartet haben. Eine entsprechende Information vor dem Download im Appstore wäre sicherlich dem Kunden gegenüber noch fairer.
 
Auch die Frage, ab wann hier von “Betriebsbereitschaft” gesprochen werden kann, scheint noch nicht beantwortet: Nach meinem Verständnis könnte das Vorhandensein eines Apps schon als “betriebsbereites vorhalten” gelten (sonst müsste es ja “im Betrieb befindlich” heißen).
 
Details, auch zu den zivilrechtlichen Konsequenzen, können beim ADAC und bei einem Rechtsanwalt mit entsprechendem Fachgebiet in Erfahrung gebracht werden.

 

Fazit: Gemessen an den beschriebenen Umständen rate ich eher davon ab, Radarwarn-Apps auf dem iPhone zu installieren. Wer sich dennoch über die Programe im AppStore informieren möchte, kann dazu den folgenden Link nutzen.
 
Infos bei Apple: Hier
 


 
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